Überlegung
Derzeit in Überlegung ist das Angebot einer betrieblichen Zusatz-Krankenversicherung. Hierzu gibt es Angebot von freien Trägern / Versicherungen, mit einem interessanten Prinzip:
Über den Betrieb wird eine zusätzlich Krankenversicherung angeboten und abgeschlossen, die es den Mitarbeitenden ermöglicht die Vorzüge privat versicherter Patienten zu genißen (d.h. bevorzugte Terminvergabe, Einzelbettaufenthalt im Krankenhaus etc.) Vorteil hierbei ist (anders als bei der privaten Krankenversicherung), dass kein Gesundheitsstatus abgefragt (und/oder entsprechende Tests durchgeführt) wird, d.h. die Versicherung unabhägig von Alter und Vorerkrankungen angeboten wird.
Die Kosten einer solchen Versicherung lägen bei ca. 100 € netto pro Mitarbeiter/in und Monat - es wird derzeit überlegt, wie so etwas umgesetzt werden kann (z.B. ob und in welcher Höhe der Betrieb kosten übernehmen kann).
Weihnachtsspende
Die Weihnachtsspende geht in diesem Jahr an die Kita Oberer Esch, die mit dem Geld Konzept für die Kinder entwickelt, damit wissenschaftliche Früherziehung stattfinden kann (z.B. durch spezielle Experimentflächen im Garten der Kita). Vielen Dank für die zahlreichen Vorschläge.
Leasing E-Bikes
Auf der Messe Faszination Fahrrad konnten wir einen Kontakt zur Stegmann Gruppe knüpfen, hier können ab sofort alle Mitarbeiter von interessanten Leasing Modellen für E-Bikes profitieren. Bei Bedarf gern eine Rückmeldung. In Zeiten teurer Energie vielleicht eine gesunde Alternative.
Weihnachtsspende
Über die Weihnachtsspende freut sich die ev. Jugendarbeit, hier die Kinder und Jugend Betreuung Bielefeld (Mobil Nord). Hier werden allen Kindern / Jugendlichen Betreuungsangebote in einem Bauwagen gemacht, der nun eine Heizung bekommt.
Jubiläum 2024 - 150 Jahre
Im Okotber ist es soweit: der Betrieb feiert das 150jährige Jubiläum. Also ein ganz besonderes Jahr, in dem wir uns sicherlich die eine oder andere Aktion einfallen lassen werden. Wenn es vorschläge gibt: gen melden...
Arztbesuche
Zählt ein Arztbesuch zru Arbeitzeit? Nein, grunsätzlich nicht sondern ein Arztbesuch liegt in der privaten Verantwortung eines jeden einzelnen und diese sind (soweit möglich) außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Eine entsprechende Regelung sieht der §616 des BGB vor. Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, hierzu muss der
Termin zum einen "nicht anders zu organisieren sein" (z.B. nur zu einer bestimmten Uhrzeit möglich sein, wie beim Blutabnehmen)
oder natürlich bei akuten Beschwerden, also medizinisch und zeitlichnotwendig sein. Dann ist der Arbeitgeber auch für die Freistellung verantwortlich. Sonderfall: Gleitzeit und Arbeitszeitkonten (wie bei uns der Fall). Mitarbeiter*innen die in diesen Arbeitszeitmodellen entloht werden sind angehalten Zeiten nachzuholen oder vom Zeitanspruch zu bedienen (LG Köln 1993, Az 8 Sa 894/92). Ein Anspruch auf Freistellung besteht dann nur noch in Sonderfällen und bei akuten Beschwerden. Gleiche Regelungen gelten auch bei Arztbesuchen von Angehörigen
Weitere Informationen auch hier:
Paragraph §616 BGB
Artikel: Arztbesuch während der Arbeitszeit
Energiekostenpauschale
Energiekosten sind und bleiben ein sehr präsentes Thema. Es bleibt bei dem Angebot, wer akut Hilfe benötigt um ggf. hohe Nachzahlungen zu tilgen, kann über den Betrieb unterstützt werden.
Weihnachtsspende
Die Hunderettungsstaffel BRH Holzminden freut sich über unsere Spende, die ehrenamtlichen Helfer bedanken sich sehr herzlich und laden alle ein, die interessiert sind, sich die Arbeit anzusehen. Gern stelle ich entsprechenden Kontakt her.
Tarifabschluss 2022/23
Mit der Abrechnung zum 10.03.2022 gab es erstmalig das sogenannte Transformationsgeld. Nächste Zahlung im Jahr 2023, Weitere Informationen findet ihr auch hier: